Hochbordsteine
Hochbordsteine sind in der Regel 15 cm oder 18 cm breit und 25 cm bzw. 30 cm hoch und grenzen die befahrene Fläche von den Fußgängerbereichen ab. Ein Überfahren soll deutlich erschwert bzw. unmöglich sein. Die Fußgänger werden vor dem Verkehr geschützt.
Beim Einbau lässt man zwischen Fahrbahn und Gehweg meist einen Höhenunterschied von 8 bis 14 cm. Damit der Fahrzeugreifen beim Fahren gegen den Hochbordstein oder beim erlaubten Parken auf dem Gehweg nicht beschädigt wird, ist er im Bereich der oberen Hälfte angeschrägt.
Für den Wechsel zwischen Hoch- und Rundborden, beispielsweise im Bereich von Einfahrten, werden passende Übergangssteine angeboten.
Der Einbau erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 R1, Ausgabe 2006 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der Arbeitsgruppe Straßenentwurf FGSV.
Farbunterschiede
Beton besteht aus den Naturprodukten Kies oder Edelsplitten, Sand, Zement und Wasser. Dadurch ist auch seine Farbe natürlichen Schwankungen unterworfen. Leichte Farbunterschiede zwischen den einzelnen Formaten bei einer Produktreihe oder auch innerhalb eines Formates sind produktionsbedingt und unterstreichen den natürlichen Charakter unserer Steine.
Hochbordsteine
Hochbord-Ecken, einteilig
Hochbord-Ecken, zweiteilig*
Hochbord-Kurvensteine
Hochbord-Übergangssteine für Einfahrten
Hochbord-Versenker
• DIN EN 1340
• DIN 483 HB (12er Anlauf = Sonderbordstein gem. DIN EN 1346 und in Anlehnung an die DIN 483 HB)
1) Abgabe nur als komplette Winkel
2) die 135°-Ecke besteht aus einem Schenkel der zweiteiligen 90°-Ecke und einem Hochbord in 1 m bzw. 0,5 m Länge
3) die Raster- bzw. Nennlänge sowie das Gewicht ergeben sich aus einem Schenkel der 90°-Ecke und dem passend dazu gewählten Stanard-Hochbord (0,5 m oder 1,0 m)
4) 12er Anlauf = Sonderbordstein gem. DIN EN 1346 und in Anlehnung an die DIN 483 HB